D: Doppelte Bestrafung nach Verkehrssünde im Ausland möglich
Dienstag 15. September 2009 von htm
Wer im Ausland wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt wird, kann in Deutschland mitunter erneut bestraft werden.Die deutsche Verfassung verbietet zwar grundsätzlich eine doppelte Bestrafung, allerdings gilt dieser Grundsatz nur für Verurteilungen innerhalb Deutschlands und gegenüber bestimmten Ländern wie unter anderem den EU-Mitgliedsstaaten, mit denen ein gesondertes Abkommen besteht. Bei Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall in anderen Staaten oder Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss und einer Strafe durch das jeweilige Land kann also auch die deutsche Justiz tätig werden und ein (weiteres) Strafverfahren einleiten. (Quelle: Google Alkohol Alert, 15.9.09) focus.de, 14.9.09
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