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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

D: Kritik des Einzelhandels an Alkoholverkaufsverbot

Donnerstag 23. Juli 2009 von htm

Ab Januar dürfen in Baden-Württemberg Einzelhändler nach 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf stimmte jetzt der Ministerrat des Bundeslandes zu. Der Einzelhandel kritisierte den Beschluss als „Überregulierung, die nicht dem Jugendschutz dient, sondern alle Verbraucher trifft“, so Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Der freie Handel werde beschränkt und die Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt, so der HDE-Chef: „Es gibt klare gesetzliche Regelungen zum Verkauf von Alkohol an Jugendliche. Der Einzelhandel hält sich daran. Neue Regulierungen sind überflüssig.“ (Quelle: Google Alkohol News, 22.7.09) about-drinks.com, 21.7.09 Kommentar: Wenn sich der Einzelhandel und die Wirte an die Jugendschutzbestimmungen halten würden, bräuchte es keine Einschränkungen. Wenn es alle Verbraucher trifft, kann auch gesagt werden, dass diese Verbraucher auch profitieren: Mehr Lebensqualität, weniger Sozialkosten. Würden die bekannten, am besten wirksamen, Massnahmen beschlossen, wäre der Profit für alle wesentlich grösser.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 23. Juli 2009 um 16:31 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Internationales, Jugend, Politik, Verhältnis-Präv., Verschiedene. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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