D: Regressansprüche bei weniger als 1,1 Promille
Freitag 19. Juni 2009 von htm
Auch eine Blut-Alkohol-Konzentration von weniger als 1,1 Promille kann bei einem Unfall zu Regressansprüchen der Versicherung führen. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht». Die Zeitschrift beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Zwar liege in diesem Fall keine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Trotzdem könne der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit berechtigt sein (Az.: 5 U 698/05). (Quelle: Google Alkohol Alert, 19.6.09) sueddeutsche, 18.6.09
Add to Technorati Favorites
Add to Mr.Wong
Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 19. Juni 2009 um 09:04 und abgelegt unter Allgemein, Internationales, Verhältnis-Präv., Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.