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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Bundesgericht: Wer genug trinkt, zahlt keine Busse

Freitag 22. Mai 2009 von htm

Wer angetrunken, aber mit weniger als 0,8 Promille Alkohol im Blut ein Auto lenkt, wird mit einer Busse bestraft, die stets unbedingten Charakter hat und daher in jedem Fall bezahlt werden muss. Trinkt der Blaufahrer dagegen ein paar Gläser mehr, dann kann er mit einer bedingten Geldstrafe davonkommen, die er nie zu bezahlen braucht, wenn er sich fortan korrekt verhält. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor und ist eine weitere merkwürdige Konsequenz des mittlerweile immer heftiger kritisierten neuen Strafrechts. (Quelle: NZZ, 22.5.09)

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 22. Mai 2009 um 14:45 und abgelegt unter Allgemein, Gerichtsfälle, Gewalt/Kriminalität, Schweiz, Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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