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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Nachts z.T. kein Alkoholverkauf in Baden Württemberg

Sonntag 26. April 2009 von htm

Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland ein nächtliches teilweises Verkaufsverbot für Alkohol eingeführt. Dieses sieht vor, dass ab 1.1.2010 zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr an Tankstellen, Supermärkten und Kiosken keine alkoholhaltigen Getränke mehr verkauft werden dürfen. Der FDP zu Liebe werden dafür die Öffnungszeiten in Lokalen um 1-2 Stunden verlängert. (Quelle: Google Alkohol News, 24.4.09) spickmich.de, 24.4.09 Kommentar: Dank der FDP wird der Gesamtkonsum möglichkerweise noch höher!

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 26. April 2009 um 16:01 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Internationales, Jugend, Politik, Verhältnis-Präv., Verschiedene. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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