50% positive Testkäufe in Baselland
Samstag 18. April 2009 von htm
Solange das Bundesgericht nicht entschieden hat, werden die Testkäufe in Baselland weitergeführt. Die Konsequenzen sind für fehlbare Verkäufer oft happig. Sie werden beim Statthalteramt verzeigt und bezahlen eine Busse in der Höhe von 200 bis 400 Franken. Haben die Verkäufer harten Alkohol an unter 16-Jährige abgegeben, folgen zusätzlich ein Strafverfahren und ein Eintrag ins Strafregister. Nicht selten droht den Angestellten deshalb eine Kündigung. (Quelle: Google Alkohol News, 16.4.09) Basler Zeitung online, 15.4.09
Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 18. April 2009 um 12:02 und abgelegt unter Allgemein, Gerichtsfälle, Jugend, Politik, Schweiz, Verhältnis-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.