Schildbürger im Luzerner Kantonsrat
Donnerstag 9. April 2009 von htm
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat dem Kantonsrat am 6./7.4.09 den Entwurf einer Änderung des Gastgewerbegesetzes unterbreitet.
Das Parlament hat am 25. Juni 2007 die Motion M 872 von Erwin Arnold über eine Änderung des Gastgewerbegesetzes teilweise erheblich erklärt und damit den Regierungsrat beauftragt, eine bestehende Gesetzeslücke im Gastgewerbegesetz zu schliessen, so dass nicht mehr nur der Ausschank, sondern auch die Abgabe von allen alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren verboten würde. Der Kantonsrat hat dies nun beschlossen. Weiter soll eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe geschaffen und deren Durchführung geregelt werden. Der Kantonsrat hat zudem die Motion M 191 von Ruedi Stöckli mit der Verschiebung der Sperrstunde um eine Stunde von 4 auf 5 Uhr erheblich erklärt. (Quelle: NZZ, 9.4.09) Luzerner Kantonsrat Kommentar: Schildbürger: Man verbessert das Mindestalter zu wenig und verschlechtert dafür (alkoholpolitisch) die Öffnungszeiten.
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