Alkohol bei Hochrisikospielen in Zürich
Donnerstag 26. März 2009 von htm
Bruno Graf, Statthalter des Bezirks Zürich hat auf einen Rekurs von zwei Wirten hin bestimmt, dass die Stadt den Wirten rund ums Stadion bei Hochrisikospielen den Alkoholausschank und -Verkauf nicht verbieten dürfe. Ein Alkoholverbot nur auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel sei nicht verhältnismässig. Die Stadt prüft einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht. (Quelle: Tages-Anzeiger, 26.3.09)
Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 26. März 2009 um 13:33 und abgelegt unter Alkoholindustrie, Allgemein, Gerichtsfälle, Gewalt/Kriminalität, Jugend, Politik, Schweiz, Sport, Veranstaltungen, Verhältnis-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.